Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können volljährige natürliche Personen und juristische Personen werden. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung und Zustimmung des Vorstandes.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
- mit dem Tod des Mitglieds,
- durch freiwilligen Austritt,
- durch Ausschluss aus dem Verein
- durch Nichtzahlung der Beiträge für die Dauer von mindestens zwei Jahren.