Mitgliedschaft

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können volljährige natürliche Personen und juristische Personen werden. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung und Zustimmung des Vorstandes.

Mitgliedsantrag

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

  1. mit dem Tod des Mitglieds,
  2. durch freiwilligen Austritt,
  3. durch Ausschluss aus dem Verein
  4. durch Nichtzahlung der Beiträge für die Dauer von mindestens zwei Jahren.